Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen



  1. Auftragserteilung: Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer die nachstehend aufgeführten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an. Anderslautende Bestimmungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

  2. Preise: Unsere Preise sind freibleibend und verstehen sich in EUR ab Werk zuzüglich Verpackung und Mehrwertsteuer. Staats- und sonstige Abgaben, die bei der Preisfestsetzung noch nicht berücksichtigt werden konnten, die Ware aber unmittelbar oder mittelbar verteuern, gehen zu Lasten des Käufers.

  3. Lieferzeit: Angaben über Lieferzeit sind nur annährend und unverbindlich anzusehen. Die Lieferfrist beginnt an dem Tage, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Besteller und uns schriftlich vorliegt. Betriebsstörungen jeder Art und Lieferungserschwernisse – auch bei unseren Zulieferanten – entbinden uns von der Verpflichtung zur Einhaltung der Lieferzeit und berechtigen uns zur Verlängerung der Lieferfristen sowie zur Ausführung von Teillieferungen. Ereignisse höherer Gewalt bei uns oder bei unseren Zulieferanten berechtigen uns, vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass wir hierdurch schadensersatzpflichtig werden.

  4. Versand: Der Versand erfolgt mit der Übergabe des Materials an den Spediteur oder Frachtführer – spätestens jedoch beim Verlassen des Werkes – auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch bei fob- und frachtfreier Lieferung. Von uns entrichtete Frachten sind nur als eine für den Besteller gemachte Frachtvorlage zu betrachten. Mehrfrachten für Eil- und Expressgut gehen zu Lasten des Bestellers, auch wenn wir im Einzelfalle die Transportkosten übernommen haben. Versandweg und Beförderungsmittel sind, falls vom Besteller keine schriftlichen Frachtverfügungen gegeben werden, unserer Wahl – unter Ausschluss jeder Haftung, insbesondere für billigste Verfrachtung – überlassen. Verpackung wird selbstkostend berechnet und nicht zurückgenommen.

  5. Mehr- oder Minderlieferungen: Bei Artikeln, die in Sonderanfertigung hergestellt werden müssen, lassen sich Mehr- oder Minderlieferungen nicht vermeiden. Abweichungen von 10-15 % müssen vom Käufer anerkannt werden.

  6. Zahlungsbedingungen: Unsere Rechnungen sind zahlbar – unabhängig vom Eingang der Ware und unbeschadet des Rechtes auf Mängelrüge innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Rechnungsbeträge unter EUR 51,- sind ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt zu zahlen. Der Lieferung gleich gilt die gemeldete Versandbereitschaft. Bei Zielüberschreitungen werden 8 % über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) an Verzugszinsen berechnet. Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben solange unser Eigentum, bis der Käufer alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung gezahlt hat. Diskontspesen, Bankprovision etc. sind nach Aufgabe sofort zu erstatten. Falls eine von uns eingeholte Auskunft über den Besteller nicht genügt, sind wir auch nach erfolgter Annahme eines Auftrages noch berechtigt, Zahlungen gegen Nachnahme oder Vorauszahlung zu verlangen oder vom Vertrage zurückzutreten. Sind unbezahlte, noch unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren nach der Verarbeitung an Dritte veräußert, so geht die Forderung gegen Dritte auf uns über in einer Höhe des Wertes unseres dabei verwendeten Eigentums. Die Nichteinhaltung des Zahlungsziels hat die sofortige Fälligkeit aller Forderungen zur Folge.

Eine Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder Mängelrügen ist ausgeschlossen.

  1. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung und insbesondere bis zur Einlösung aller in Zahlung gegebenen Wechsel und Schecks bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht berechtigt, die Ware an dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriff dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverzüglich mitzuteilen. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware – gleich in welchem Zustand -, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus Veräußerungen entstehen Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Unterbestellern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Unterbesteller erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Lieferungsforderung insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

  2. Mängelrügen und Haftung: Mängelrügen sind innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware und vor ihrer Verarbeitung und Benutzung, soweit diese über die Untersuchung und Erprobung hinausgehen, schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Zeit nicht festzustellen sind, müssen unverzüglich nach Möglichkeit der Entdeckung, jedoch spätestens zwei Monate nach Erhalt der Ware, gemeldet werden. Für Farbabweichungen sowie für Mängel, die ihre Ursache in fehlerhaftem Grundmaterial haben, das bei der Verarbeitung als fehlerhaft durch uns noch nicht erkannt werden kann, übernehmen wir keine Haftung. Wurde „nach Muster“ verkauft, so dient das Muster nur als Anschauungsstück, um den ungefähren Charakter der Ware zu zeigen. Produktionsbedingte Abweichungen behalten wir uns vor. Ist unter o.a. Voraussetzungen eine Mängelrüge rechtzeitig erfolgt und sachlich berechtigt, sind wir verpflichtet, nach unserer Wahl die mangelhafte Ware zurückzunehmen und kostenfreien Ersatz zu leisten oder den Minderwert zu vergüten. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns und unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere gilt dies für mittelbare und Folgeschäden über den Schaden an der gelieferten Ware selbst hinaus. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die entstehen aus fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte und aus fehlerhafter bzw. nachlässiger Behandlung. Abweichungen bei laufenden Lieferungen von den Katalogabbildungen oder Texten bedingt durch Weiterentwicklung und technische Verbesserung unser Produkte behalten wir uns ausdrücklich vor. Katalog und Homepage sind urheberrechtlich geschützt. Der Nachdruck oder jegliche Form der Vervielfältigung – auch von Teilen, insbesondere Abbildungen – ist ohne unsere Zustimmung unzulässig.

  3. Datenspeicherung: Wir sind berechtigt, die personenbezogenen Daten des Bestellers im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwerten und zu speichern.

  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Iserlohn. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist nach unserer Wahl ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes das Amtsgericht Iserlohn oder das Landgericht Hagen. Diese Gerichtstandvereinbarung gilt auch für Klagen aus Wechsel und Scheck sowie aus unserem Eigentumsrecht. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den nationalen Warenkauf (BGBI 1989 S.586) für die Bundesrepublik Deutschland (BGBI 1990S.1477) ist ausgeschlossen.

  5. Gültigkeitsklausel: Sollten einzelne Bestimmungen des abzuschließenden Liefervertrages oder dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts oder des übrigen teils dieser Verkaufsbedingungen nicht berührt.

Webdesign: thomas mosch web-design www.webdesigner.de